Widerrufsbelehrung

Grundsätzlich gilt, für Verträge .die  über das Internet abgeschlossen wurden (sog. Fernabsatzgeschäfte) dass für Verbraucherein Widerrufsrecht bestehen kann.

Bei klassischen touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung besteht kein Widerrufsrecht.

Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher Haustürgeschäfte) außer Kraft gesetzt ist; die entsprechende Norm findet sich in § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.